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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND RICHTLINIEN

1. Allgemeines

1.1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Kaufleute und Unternehmen, sowie auch für unsere geschäftlichen Beziehungen zu Privatkunden (Nichtkaufleuten). Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen (Beratungsleistungen, Herstellung von Produkten).

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Angebote von kmb Metalltechnik GmbH sind freibleibend. Der Besteller ist, soweit er nicht eine andere Bindungsfrist festlegt, an seinen Auftrag mindestens 8 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag durch kmb Metalltechnik GmbH schriftlich bestätigt wurde. Weicht die Bestätigung von dem Auftrag ab, so ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern nicht der Besteller die Abweichung unverzüglich schriftlich rügt.

2.2. Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch kmb Metalltechnik GmbH.

3. Preise

3.1. Maßgebend sind unsere am Liefertag geltenden Preise (=Nettowarenwert zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe). Nebenaufwendungen, insbesondere Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungs- und Zustellungsgebühren, Montage etc. werden gesondert berechnet.

3.2. Festpreise bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

3.3. Preisreklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen geltend gemacht werden.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Es gelten die auf Lieferschein und/oder Rechnung enthaltenen Zahlungsbedingungen.

4.2. Rechnungen sind in der Reihenfolge der Rechnungsstellung in bar, durch Überweisung oder durch Scheck zu zahlen.

4.3. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine werden Zinsen  gemäß den jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 9 %. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens ist zulässig.

4.4. Zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist der Besteller nicht berechtigt, auch wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.

4.5. An Besteller, mit denen eine laufende Geschäftsverbindung nicht besteht, wird gegen Nachnahme oder Vorauskasse des Rechnungsbetrages geliefert.

5. Verzug und Ratenzahlung

5.1. Der Der Besteller kommt mit der ersten Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist kmb Metalltechnik GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe der von ihr selbst aufzuwendenden Kreditkosten mindestens aber 9 % pro Jahr zu berechnen. Für jede Mahnung werden 5 Euro in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist durch diese Regelung nicht eingeschränkt. Ist für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Besteller ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit leistet.

5.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist kmb Metalltechnik GmbH berechtigt, zur Sicherung seiner Forderung Lieferungen und Leistungen bis zur endgültigen Bezahlung zurückzubehalten oder, wenn Lieferung bereits erfolgte, die Waren wieder an sich zu nehmen. Nach Setzung einer Nachfrist ist kmb Metalltechnik GmbH überdies berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6. Lieferungs- und Leistungszeit, Teillieferungen

6.1. Der kmb Metalltechnik GmbH ist um schnellstmögliche Lieferung und um Einhaltung genannter Lieferfristen und – termine bemüht. Sollte die Lieferung dennoch verzögert werden, so kann der Besteller kmb Metalltechnik GmbH eine Nachfrist setzen, und nach 2 Wochen, vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung bestehen nicht.

6.2. Bei Versendung von Waren gilt der Tag der Versandaufgabe als Liefertag, ansonsten der Tag, an dem der Besteller die Mitteilung von der Versand- bzw. Abholbereitschaft erhält.

6.3. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden

7. Widerruf und Rückgabe

7.1 Von kmb Metalltechnik GmbH erworbene Produkte können vorbehaltlich einer Stornogebühr von 20 % innerhalb von
2 Wochen unter Vorlage der Rechnung retour gegeben werden.

8. Versendung, Gefahren

8.1. Der Für den Fall der Versendung geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald kmb Metalltechnik GmbH die zu liefernde Ware an einen Spediteur oder an ein Transportunternehmen übergeben hat. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn kmb Metalltechnik GmbH noch Leistungen anderer Art, z.B. Versendungskosten, übernommen hat.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bestehenden Forderungen, die kmb Metalltechnik GmbH im Interesse des Bestellers eingegangen ist, Eigentum von kmb Metalltechnik GmbH.

9.2. Der Besteller ist zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, und Montage mit anderen Sachen nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs berechtigt (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

9.3. Geht das Vorbehaltseigentum aus welchem rechtlichen oder tatsächlichen Grund auch immer unter oder wird es beschädigt, so tritt der Besteller schon jetzt seine sich hieraus ergebenden Ansprüche gegenüber Dritten an kmb Metalltechnik GmbH ab.

9.4. Der Besteller ist verpflichtet, kmb Metalltechnik GmbH unverzüglich von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung des Vorbehaltseigentums und der abgetretenen Forderung durch Dritte Mitteilung zu machen. Darüber hinaus hat der Besteller den Dritten bereits im Vorhinein auf die an der Ware bzw. der abgetretenen Forderung bestehenden Rechte von kmb Metalltechnik GmbH hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention von kmb Metalltechnik GmbH trägt der Besteller.

10. Gewährleistung / Mängelhaftung

10.1. kmb Metalltechnik GmbH übernimmt nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Gewährleistung dafür, dass die von ihm gelieferten Handelswaren hinsichtlich Material und Ausführung frei von Fehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch nicht nur unwesentlich aufheben oder mindern.

10.2. Eine Haftung für Minderung oder Wegfall der Gebrauchstauglichkeit sowie für Schäden, die auf Nichtbeachtung der Bedienungs-, Wartungs- und Einbauanleitungen, auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Behandlung, übermäßige Beanspruchung, unzutreffende, fehlerhafte oder unzureichende Angaben über die beabsichtigten Betriebsbedingungen und sonstige falsche Angaben des Bestellers sowie auf vom Besteller oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen sind, übernimmt kmb Metalltechnik GmbH nicht. Die fachkundige Durchführung hat der Käufer darzulegen und zu beweisen.

10.3. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Offensichtlich erkennbare Mängel sind unter genauer Angabe des Mangels, innerhalb von 3 Tagen nach der Lieferung zu rügen. Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Auf Verlangen hat der Besteller die mangelhafte Ware an kmb Metalltechnik GmbH zurückzusenden.

10.4. Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge leistet kmb Metalltechnik GmbH Gewährleistung durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift.

10.5. Sonstige Kosten, insbesondere des Aus- und Einbaus trägt kmb Metalltechnik GmbH bis zu 25 % des Rechnungs-betrages des betreffenden Liefergegenstandes nur dann, wenn diese durch kmb Metalltechnik GmbH im Voraus abgestimmt wurden.

10.6. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, hat der Verkäufer das Wahlrecht zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift.

10.7. Im Falle von Nachbesserung oder Ersatzlieferung trägt kmb Metalltechnik GmbH die Kosten für Lieferung und Versand des nachgebesserten oder ersatzgelieferten Gegenstandes.

10.8. Die Kosten unberechtigter Mängelrügen gehen zu Lasten des Bestellers.

10.9. Die Verjährungsfrist für Sachmängel (Gewährleistungsfrist) beträgt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, wenn es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher handelt. Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Bei gebrauchten Waren (ausgenommen Gebrauchsfahrzeuge) beträgt die Verjährungsfrist 4 Wochen, wenn es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. Wenn es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Darüber hinaus ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

10.10. Schadensersatzansprüche wegen Vorliegens eines Mangels oder Fehlers einer zugesicherten Eigenschaft bestehen nur auf Ersatz vom Liefergegenstand. Personenschäden und Schäden aus einer Betriebsunterbrechung können nur verlangt werden, wenn hierüber eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung auf den Vertragspapieren vorliegt.

10.11. kmb Metalltechnik GmbH kann die Erfüllung der vorstehenden Gewährleistungsansprüche verweigern, solange der Besteller seine fälligen Verpflichtungen nicht erfüllt hat.

11. Schadenersatz

11.1. kmb Schadenersatzansprüche aller Art und gleich aus  welchem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus positiver Vertragsverletzung, aus unerlaubter Handlung sowie aus Schutzrechtsverletzung gegen kmb Metalltechnik GmbH, außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Fall der Zusicherung von Eigenschaften ausgeschlossen. Insbesondere erfasst werden hierbei Ansprüche aus Falschberatung bzw. aufgrund von unzutreffenden Auskünften von Mitarbeitern von kmb Metalltechnik GmbH. Bei nachweisbarer grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen und sonstigen Betriebsangehörigen von kmb Metalltechnik GmbH sind derartige Schadensersatzansprüche darüber hinaus auf den Rechnungsbetrag des Liefergegenstandes begrenzt. Der letzte Satz gilt lediglich im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten. Der Austauschanspruch umfasst nicht die Kosten für den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der mangelfreien Sache.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1. Erfüllungsort ist Vorchdorf.

12.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gmunden (örtliche Zuständigkeit).

12.3. Es gilt für dieses Vertragsverhältnis materielles österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

13. Schlussbestimmung

13.1. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Kontaktieren Sie uns

kmb Metalltechnik GmbH
Feldhamer Straße 39
4655 Vorchdorf

Telefon: 0043 7614 7785-0
Fax: 0043 7614 7785-21
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