ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND RICHTLINIEN
Allgemeines
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Kaufleute und Unternehmen, sowie auch für unsere geschäftlichen Beziehungen zu Privatkunden (Nichtkaufleuten). Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen (Beratungsleistungen, Herstellung von Produkten).
Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von kmb Metalltechnik GmbH sind freibleibend. Der Besteller ist, soweit er nicht eine andere Bindungsfrist festlegt, an seinen Auftrag mindestens 8 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag durch kmb Metalltechnik GmbH schriftlich bestätigt wurde. Weicht die Bestätigung von dem Auftrag ab, so ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern nicht der Besteller die Abweichung unverzüglich schriftlich rügt.
b. Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch kmb Metalltechnik GmbH
Preise
Maßgebend sind unsere am Liefertag geltenden Preise (= Nettowarenwert zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe). Nebenaufwendungen, insbesondere Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungs- und Zustellungsgebühren, Montage etc. werden gesondert berechnet.
b. Festpreise bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
c. Preisreklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen geltend gemacht werden.
Zahlungsbedingungen
Es gelten die auf Lieferschein und/oder Rechnung enthaltenen Zahlungsbedingungen
b. Rechnungen sind in der Reihenfolge der Rechnungsstellung in bar, durch Überweisung oder durch Scheck zu zahlen.
c. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine werden Zinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite berechnet, mindestens aber in Höhe
von 9 %. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens ist zulässig.
d. Zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist der Besteller nicht berechtigt, auch wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.
e. An Besteller, mit denen eine laufende Geschäftsverbindung nicht besteht, wird gegen Nachnahme oder Vorauskasse des Rechnungsbetrages geliefert.
Verzug und Ratenzahlung
a. Der Besteller kommt mit der ersten Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist kmb Metalltechnik GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe der von ihr selbst aufzuwendenden Kreditkosten mindestens aber 9 % pro Jahr zu berechnen. Für jede Mahnung werden 5 Euro in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist durch diese Regelung nicht eingeschränkt. Ist für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Besteller ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit leistet.
b. Im Falle des Zahlungsverzuges ist kmb Metalltechnik GmbH berechtigt, zur Sicherung seiner Forderung Lieferungen und Leistungen bis zur endgültigen Bezahlung zurückzubehalten oder, wenn Lieferung bereits erfolgte, die Waren wieder an sich zu nehmen. Nach Setzung einer Nachfrist ist kmb Metalltechnik GmbH überdies berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Lieferungs- und Leistungszeit, Teillieferungen
kmb Metalltechnik GmbH ist um schnellstmögliche Lieferung und um Einhaltung genannter Lieferfristen und -termine bemüht. Sollte die Lieferung dennoch verzögert werden, so kann der Besteller kmb Metalltechnik GmbH eine Nachfrist setzen, und nach 2 Wochen, vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung bestehen nicht.
b. Bei Versendung von Waren gilt der Tag der Versandaufgabe als Liefertag, ansonsten der Tag, an dem der Besteller die Mitteilung von der Versand- bzw. Abholbereitschaft erhält.
c. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden.
Widerruf und Rückgabe
Von kmb Metalltechnik GmbH erworbene Produkte können vorbehaltlich einer Stornogebühr von 20 % innerhalb von 2 Wochen unter Vorlage der Rechnung retour gegeben werden.
Versendung, Gefahren
Für den Fall der Versendung geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald kmb Metalltechnik GmbH die zu liefernde Ware an einen Spediteur oder an ein Transportunternehmen übergeben hat. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn kmb Metalltechnik GmbH noch Leistungen anderer Art, z. B. Versendungskosten, übernommen hat.
Eigentumsvorbehalt
Gewährleistung / Mängelhaftung
Schadenersatz
Schadenersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus positiver Vertragsverletzung, aus unerlaubter Handlung sowie aus Schutzrechtsverletzung gegen kmb Metalltechnik GmbH, außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Fall der Zusicherung von Eigenschaften ausgeschlossen. Insbesondere erfasst werden hierbei Ansprüche aus Falschberatung bzw. aufgrund von unzutreffenden Auskünften von Mitarbeitern von kmb Metalltechnik GmbH. Bei nachweisbarer grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen und sonstigen Betriebsangehörigen von kmb Metalltechnik GmbH sind derartige Schadensersatzansprüche darüber hinaus auf den Rechnungsbetrag des Liefergegenstandes begrenzt. Der letzte Satz gilt lediglich im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten.
Der Austauschanspruch umfasst nicht die Kosten für den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der mangelfreien Sache.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
a. Erfüllungsort ist Vorchdorf.
b. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gmunden. (örtliche Zuständigkeit).
c. Es gilt für dieses Vertragsverhältnis materielles österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
a. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.