ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
1. Gültigkeit
1.1. Die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und kmb Metalltechnik GmbH richten sich nach den folgenden Bedingungen. Ergänzungen sowie davon abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform. Davon abweichende andere allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Bestellung
2.1. Lieferverträge (bzw. Bestellung und Annahme) und Lieferabrufe sowie deren Änderung bedürfen der Schriftform.
2.2. Der Besteller kann im Rahmen der Zumutbarkeit für den Lieferanten Änderungen im Hinblick auf Konstruktion und Ausführung verlangen. Mehr- und Minderkosten sowie Verschiebungen im Hinblick auf den Liefertermin sind angemessen und einvernehmlich zu regeln.
3. Anlieferung/Transport
3.1. Die angelieferte Ware muss mit entsprechenden Versandpapieren versehen sein. Die Papiere müssen einen Verweis auf die kmb-Bestellnummer enthalten. Darüber hinaus müssen sämtliche zur eindeutigen Identifizierung der Ware notwendigen Informationen auf den Papieren angeführt sein.
3.2. Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung, dadurch entstehende Mehrkosten trägt im Verschuldensfall der Lieferant.
3.3. Die Ware ist für den Transport angemessen zu verpacken – soweit nicht anders vereinbart, übernimmt kmb keine Zusatzkosten für Verpackung oder Transportversicherung.
3.4. Muss die Verpackung an den Lieferanten retourniert werden, so trägt der Lieferant die Kosten für den Retourtransport.
4. Lieferzeit
4.1. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich einzuhalten – etwaige Verspätungen sind zeitgerecht bekannt zu geben.
4.2. Im Falle eines Lieferverzugs stehen uns die die gesetzlichen Ansprüche insbesondere auf Ersatz eines uns durch den Verzug entstehenden Schadens zu. Die vorbehaltlose Annahme einer verspäteten Anlieferung bedeutet keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.
5. Mängelanzeige
5.1. Der Lieferant ist verpflichtet, dass die gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen, unter Berücksichtigung der Regeln branchenüblicher Qualitätsmanagementsysteme wie zum Beispiel ISO 9001, IATF 16949, ISO 14001 sowie durch die Einhaltung der allgemeinen und gesetzlichen Sorgfaltspflicht, frei von Mängeln sind. Aus diesem Grund beschränkt der Besteller seine Wareneingangsprüfung zur Vermeidung einer unnötigen Doppelprüfung auf folgende Merkmale:
5.1.1. Identität und Menge: Vergleich von Lieferschein und Verpackung (bzw. Überverpackung); Verpackungseinheiten sind unter Angabe von Inhalt, Menge und Bestellnummer zu kennzeichnen.
5.1.2. Äußere Beschaffenheit – insbesondere im Hinblick auf offensichtliche Transportschäden.
5.1.3. Darüber hinausgehende Prüfungen sind separat zu vereinbaren (je Auftrag, Bauteil, etc.).
5.2. Für Mängel, die durch o.a. Prüfung nicht sofort erkannt werden können, wird das Recht zur Mängelrüge bis zur vollständigen Be- oder Verarbeitung durch den Besteller vorbehalten.
6. Preise, Rechnungen und Zahlung
6.1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind vereinbarte Preise grundsätzlich Festpreise. Sie verstehen sich „DDU Vorchdorf“ gemäß Incoterms 2000 einschließlich der Verpackung.
6.2. Zahlungen werden in Euro frei inländischer Bankverbindung des Lieferanten durchgeführt. Bei Auslandsüberweisungen trägt der Empfänger die Bankspesen.
6.3. Die Mehrwertsteuer ist, soweit sie anfällt, gesondert auszuweisen.
6.4. Rechnungen müssen per Post oder nach schriftlicher Zusage per E-Mail zugesandt werden. Es muss ein Bezug zur Bestellung bzw. Lieferung der Ware bzw. Leistung als Referenz angegeben sein.
6.5. Die Zahlungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Abweichende Zahlungsbedingungen müssen separat vereinbart werden.
6.6. Die Zahlungen erfolgen durch Überweisung.
6.7. Änderungen der Kontoverbindungen sind in Schriftform separat (getrennt von der Rechnung) anzuzeigen.
6.8. Bei fehlerhaften Lieferungen ist der Besteller berechtigt, die Zahlung komplett oder wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung oder einer anderwärtigen Klärung zurück zu halten.
7. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
7.1. Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche nationalen und internationalen Gesetze und Standards einzuhalten.
7.2. Dies gilt insbesondere für Menschenrechte und Arbeitnehmerschutzgesetze, Umweltbestimmungen (Abfallrecht, Reach, IMDS, etc.) sowie für Europäische Wettbewerbs- und Compliance-Vorschriften.
7.3. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass sämtliche Sublieferanten ebenfalls zwingend diese Bestimmungen einhalten.
7.4. Der Verkäufer bestätigt, dass die bestellte Ware keinen Handelsbeschränkungen unterliegt und er ermächtigt ist, diese an kmb Metalltechnik GmbH und verbundene Unternehmen zu verkaufen.
7.5. Die verantwortungsbewusste Beschaffung von Rohstoffen im Rahmen EU-rechtlicher Standards ist vom Lieferanten sicherzustellen.
Werden von kmb Einträge in die internationale Materialdatenbank (IMDS) gefordert, so sind diese vom Lieferant soweit wie möglich in Abstimmung mit kmb durchzuführen.
7.6. Weiterführend dienen die aktuellsten KMB-Nachhaltigkeitsrichtlinien als Leitfaden. *
8. Geheimhaltung
Der Lieferant verpflichtet sich hinsichtlich der kommunizierten Informationen und übermittelten Daten (z.B. kundenspezifische Zeichnungen oder 3D-Daten) zum vertraulichen Umgang und verhindert eine Weitergabe an Dritte. Gegebenenfalls werden individuelle Geheimhaltungsvereinbarungen mit dem Lieferanten beschlossen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Der Erfüllungsort ist Vorchdorf in Oberösterreich.
9.2. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Wels in Oberösterreich.
9.3. Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt österreichisches Recht, die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmung
Sollte ein Punkt der vorliegenden Bedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand: 05.05.2022